Was ist die A1-Bescheinigung und wie ist sie zu beantragen?
Der Reisebrief A1 ist ein von der polnischen Sozialversicherungsagentur ausgestelltes Dokument und wird auch „zaswiadczenie A1“ genannt. Dieses Dokument bestätigt, dass der in Polen registrierte Arbeitgeber regelmäßig Sozialbeiträge für den Arbeitnehmer zahlt. Der A1-Geschäftsbrief kann als staatliche Krankenversicherung betrachtet werden, die auf dem Gebiet Polens und innerhalb der Europäischen Union gültig ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass es nicht möglich ist, einen A1-Geschäftsbrief zu erhalten allein. Wir raten auch davon ab, dieses Dokument zu kaufen oder zu fälschen. Bei der Prüfung durch Sonderbehörden wird sofort klar, dass es sich bei dem Dokument um eine Fälschung handelt. Wenden Sie sich daher besser an die zuständigen Behörden oder professionellen Berater, wenn Sie einen A1-Reisebrief für eine Arbeit in Polen benötigen.
Wir stellen erforderliche Dokumente für den Arbeitnehmer aus
- Polnisches Arbeitsvisum;
- Polnische Aufenthaltsanmeldung, auch MELDUNEK genannt;
- Polnische Steuernummer – PESEL;
- Ansässigkeitsbescheinigung (CFR-1);
- Eine Kopie des Vertrags zwischen dem polnischen und dem deutschen Arbeitgeber.
WICHTIG! Erst nach Erhalt dieser Unterlagen werden Sie bei deutschen происходит регистрация в немецкой системе «ZOLL und SOKA-BAU angemeldet».
Welche Art von polnischem Arbeitsvisum ist für die A1-Bescheinigung geeignet?
Ein polnisches Visum ist obligatorisch und kann ein sechsmonatiges, ein saisonales Visum oder ein einjähriges Provinzvisum sein. Auch die Aufenthaltsbewilligung (Pobytu Karte) ist geeignet. Alle diese Kategorien sind für die A1-Bescheinigung geeignet.
ERGÄNZUNG! Ein polnisches Arbeitsvisum ist obligatorisch, um eine A1-Bescheinigung zu beantragen.
Was ist die EKUZ-Karte und warum sollte man sie beantragen?
EKUZ (Europejska Karta Ubezpieczenia Zdrowotnego) ist eine europäische Krankenversicherungskarte, die Anspruch auf medizinische Versorgung in EU-Ländern und der Schweiz berechtigt. Wenn Sie Steuern an den polnischen Sozialen Gesundheitsdienst (ZUS) zahlen, empfehlen wir Ihnen den Erwerb dieser Karte.
Woraus besteht die EKUZ-Karte? Die Karte enthält persönliche Daten des Inhabers, wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Versicherungsnummer. Sie enthält auch Informationen darüber, in welchen Ländern sie gültig ist.
Wozu dient die EKUZ-Karte? Bei Reisen ins Ausland ist eine Krankenversicherung erforderlich. Wenn Sie nicht jedes Mal zu viel für die Versicherung bezahlen möchten, empfehlen wir Ihnen, in Polen kostenlos eine EKUZ-Karte auszustellen. Diese Karte ist in den Ländern der EU und der Schweiz gültig und wird innerhalb von 3-5 Werktagen völlig kostenlos ausgestellt.
Das Gesundheitsministerium rät allen, die ins Ausland reisen, sich eine EKUZ-Karte zu besorgen, auch und Polen.
Vereinbarung zwischen polnischen und deutschen Unternehmen
Dieser Vertrag ist die Grundlage für die Entsendung von Mitarbeitern des polnischen Unternehmens nach Deutschland. Der Vertrag kann in jeder für beide Seiten passenden Form gestaltet werden.
ZOLL-Anmeldung
Jeder ausländische Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter auf eine Geschäftsreise nach Deutschland schickt, muss diese im ZOLL-System registrieren
Detaillierte Informationen finden Sie auf der offiziellen Quelle von ZOLL – Link
Voriger Nächster SOKA-BAU Anmeldung
SOKA-BAU ist die gemeinsame Marke zweier Organisationen: der Ferienkasse und der Lohnkasse im Baugewerbe (ULAK, ein Verein mit eigenem Rechtsträger auf Grundlage einer Staatsauszeichnung) und der Zusatzpensionskasse Baugewerbe AG ( ZVK). Beide Organisationen sind Tarifparteien in der Bauwirtschaft, darunter auch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.
Detaillierte Informationen zu SOKA-BAU finden Sie auf der offiziellen Website unter link.
Was muss man sonst noch über die Legalisierung wissen?
Um Unterlagen für eine Arbeit in einem anderen Land zu erhalten, müssen Sie sich an ein bestimmtes Unternehmen und eine bestimmte Stelle wenden. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers verliert das A1-Einweisungsschreiben seine Gültigkeit und es muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Den Normen zufolge kann ein Arbeitnehmer, der sich im Rahmen eines A1-Einweisungsschreibens auf Dienstreise befindet, in Deutschland arbeiten und bleiben für höchstens 90 Tage pro Halbjahr. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Diese Frist kann verlängert werden, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz in Deutschland wechselt oder nach Polen zurückkehrt und erneut in Deutschland arbeitet. In diesem Fall kann der polnische Arbeitgeber ein neues Entsendungsschreiben ausstellen, das den Aufenthalt des Arbeitnehmers auf dem Gebiet Deutschlands verlängert. Sie sollten jedoch vorsichtig sein, da diese Methode nicht immer funktioniert und die Folgen einer solchen Entscheidung auf Ihr eigenes Risiko zurückzuführen sind.
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